Wegfall des Richtervorbehalts für Blutentnahmen

 29. Juni 2017 •  Ekkart •  Politik, Recht •  ToDo

Letzten Donnerstag (22.6.2017) wurde beschlossen, dass bei Blutentnahmen kein Richter mehr zustimmen muss, sondern dass das die Polizei allein entscheiden kann. Das betrifft vor allem die Blutentnahme im Straßenverkehr.

Bisher war es so, dass man sich weigern konnte, dann musste ein Richter darüber entscheiden (oft auch Alibi, aber immerhin). Jetzt nicht mehr, jetzt kann das die Polizei ganz allein bestimmen.

Wir reden über Blutentnahmen, also Kanüle in den Körper.

Das alles unter den Deckmantel der “effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens”. Rechtsstaat – egal, wenn es denn effektiver wird. Braucht man die ganzen fehlenden Polizisten, Richter und Rechtspfleger nicht neu einstellen, sondern gibt den überlasteten Leuten noch mehr Arbeit.

Ein weiteres Beispiel, wie viel Vertrauen man in die Beteuerung stecken sollte, dass es ja einen Richtervorbehalt gäbe. Den gibt es am Anfang, dann ist er weg.

Also, wenn bei der Vorratsdatenspeicherung wieder jemand mit dem Richtervorbehalt kommt – lacht ihnen ins Gesicht. Sollte man sowieso öfter machen.

Ich kann gar nicht richtig ausdrücken, wie enttäuscht ich von Heiko Maas bin.

(siehe Burhoff-Blog)