Benimmregeln – Praxistest

 15. Dezember 2009 •  Ekkart •  Auto, Fahrrad •  ToDo

Anwendungsbeispiel der Benimmregel 1. Situation:

  • Anfahrt Radfahrer (R) auf Kreuzung mit vier Spuren, eine Rechtsabbieger, zwei Geradeaus, eine links (für Auskenner: Tiergartenstraße, Ecke Hofjägerallee; Berlin; Openstreetmap)
  • Radfahrer will geradeaus, ordnet sich auf zweiter Spur von rechts ein
  • Transporter (T) einer Baufirma will rechts abbiegen, ordnet sich rechts ein, schwankt nach links, so dass Radfahrer ausweichen muss, um nicht getroffen zu werden
  • beide treffen sich an der roten Ampel

R: was sollte das denn? T: was willst Du denn? R: na, das Rüberziehen mit fast Umfahren. T: wenn Du aber auch mitten auf der Straße fährst. R: wo soll ich denn sonst fahren? T: da ist eine schöne Fahrradampel (gestikuliert nach rechts vorn) und ein Radweg. R: da ist keine Radfahrerampel und auch kein Radweg. T: das ist genau der Mist, warum so viel Scheiße auf der Straße passiert. R: nö, die Scheiße passiert durch Autofahrer. T: wo ist eigentlich Dein Licht und so? R: dort und dort (zeigt auf das Licht), hast Du mich etwa nicht gesehen? Ampel springt auf grün, alle fahren weiter.

Fazit: klassisches Beispiel für Schuldabwälzung durch den Transporterfahrer, gut ausgeführt. Viele Argumente gebracht, nicht an Plausibilität gehangen, leider finaler Todesstoß mit “Alle Radfahrer fahren bei Rot” durch zu frühes Ampelgrün verhindert. Blöde Ampeln.