Kategorie-Archiv: Recht

Rechtssprechung, Urteile, Anmerkungen

Abgeordnetenbestechung muss strafbar werden

Wie jetzt, wird die erste Frage sein, in Deutschland? Ist es noch nicht?

Nein. Deutschland ist eines der wenigen Länder, in denen Abgeordnetenbestechung nur in sehr engem Rahmen strafbar ist, nämlich ausschließlich bei Abstimmungen und Wahlen, sonst nicht. Die entsprechende UN-Konvention wurde unterschrieben aber nicht ratifiziert, da unsere Bestechungsgesetze zu schwach sind.

Unsere derzeitige Regierung sieht keinen Handlungsbedarf, da sie meint, alle Politikerhandlungen und jeglicher Gelderhalt sind transparent genug. Natürlich.

Daher jetzt die Petition unterschreiben und heute was Gutes getan haben: Abgeordnetenbestechung muss strafbar werden

Bearlove Good, Cancer Bad

The Oatmeal kämpft gerade gegen den Anwalt Charles Carreon, einen ausgemachten Idioten. Na ja, eigentlich kämpft der Anwalt gegen das Internet. Mal sehen wer gewinnt…

Kurzzusammenfassung (nicht vollständig):

  • The Oatmeal beschwert sich, dass FunnyJunk.com seine Comics stiehlt und ohne Autorangabe zu Geld macht, sieht aber ein, dass er nichts dagegen machen kann. Gerichtlich will er nicht vorgehen.
  • FunnyJunk beschwert sich zurück, dass Oatmeal sie verklagen will (gelogen) und dass alles Material gelöscht wurde (gelogen)
  • das war vor einem Jahr
  • jetzt bekommt Oatmeal eine Zahlungsaufforderung des Anwalts (Charles Carreon) von FunnyJunk.com, wegen allem Möglichen: Lüge, üble Nachrede, was nicht alles. Einfach selbst nachlesen. Es ist absurd.
  • Der Clou: Oatmeal soll 20.000 Dollar bezahlen, weil FunnyJunk.com nachweislich seine Comics gestohlen hat.
  • Die Antwort: genial! Oatmeal will 20.000 Dollar per Spende sammeln. Das Geld will er fotografieren und den gemeinnützigen Organisationen “National Wildlife Fund” und “American Cancer Association” spenden. Das Foto des Geldes will er mit einem Bild der Mutter des Anwalts, die einen Kodiakbären verführt, an den Anwalt senden. Slogan: Bearlove Good, Cancer Bad

Spätestens jetzt sollte der Anwalt einsehen, dass der Unsinn nicht verfängt. Aber nicht Charles Carreon. Er legt sich mit dem Internet an, und verklagt jetzt:

  • the Oatmeal
  • National Wildlife Fund
  • American Cancer Association

WTF?

Übrigens: statt der 20.000 Dollar sind aktuell 204.964 Dollar zusammengekommen.

Schulessenfotos

Jetzt will ich auch mit-Streisanden: Das NeverSeconds-Blog darf keine Fotos mehr posten.

Die kleine neunjährige Veg hat das Schulessen ihrer Schule fotografiert und in einem Blog kommentiert. Damit hat sie a) Aufmerksamkeit erregt und b) das Schulessen verbessert.

Das Ganze mit Unterstützung ihrer Schule. Da hat jeder was von: die Schüler mit gutem Essen, Zeitung und Fernsehen mit einer guten Geschichte und die Allgemeinheit, denn Veg sammelt über das Blog Spenden für gute Zwecke.

Wer könnte da was dagegen haben? Richtig: der Argyll and Bute Council, in dem Vegs Schule liegt. Die haben ihr letzten Donnerstag verboten, weiterhin Fotos zu machen und zu besprechen. Da bleibt einem nur Kopfschütteln ob der Angst gestandener Ratsmänner und -frauen ob der Bedrohung ihrer Gemeinde durch Fotos von schlechtem Essen, die was verbessert haben.

Bleibt zu hoffen, dass der Shitstorm, den sie jetzt haben, ein Einlenken bewirkt. Aber wäre das nötig gewesen? Hätte man Veg nicht lieber auszeichnen sollen?

(direkt NeverSeconds, via Astrodictum Simplex)

Dunkelheit, Leistungsschutzrecht, Bürgerrechte, allgemeiner Unmut

Es ist abends noch zu Dunkel für gute Filmaufnahmen, daher keine Bilder vom Fußgänger, der mir auf dem Radweg entgegenkam, als ich gerade überholte und vom Golffahrer, der Vorfahrt gewähren für optional hielt.

Apropos: ja, natürlich bremse ich da, will ja nicht umgefahren werden. Zumindestens nicht abends, wenn der Film eh’ nix wird.

Das Leistungsschutzrecht soll jetzt doch kommen, eine große Luftnummer. Entweder es wird so schwach ausgeprägt, dass nur große Abmahnwellen bei Privatleuten was bringen oder es wird so stark umgesetzt, dass das Zitatrecht untergraben wird, bis das Verfassungsgericht das aufhebt.

In beiden Fällen das Papier und die Mühe nicht wert, die es Befürworter und Gegner kostet. Können wir mit der Energie nicht einfach das Urheberrecht so umgestalten, dass alle was von haben?

Ach ja, die Bürgerrechte und das grundsätzliche Empfinden für Recht und Unrecht sind in einem schlechten Zustand. Gleichgültigkeit auch schlimmsten Grundrechtseingriffen gegenüber, an die wir uns über die Zeit gewöhnt haben. Unangemessene Überwachung von Bürgern und Politikern durch den Verfassungsschutz – egal. Jedes Jahr mehrere Nazimorde – egal. Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung durch Hamburger Richter – egal. Anhebung der Renten noch nicht einmal auf Inflationsniveau – egal, im Gegenteil, wird als “satte Erhöhung” gefeiert. Ein Bus verunglückt in einem Tunnel – die Tagesschau muss uns Bilder von trauernden Eltern zeigen, durchs Fenster und hinter Autos hervor gefilmt. Und natürlich die mutmaßliche Unfallstelle. Warum?

Eigentlich traurig. Ich klinge wie ein alter Mensch, der erklärt, früher sei es besser gewesen. War es nicht. Ich bin nur enttäuscht, dass wir aus unseren Möglichkeiten so wenig machen. Seit wieviel Jahren höre ich, dass der Internetzugang in D ausgebaut werden soll? Seit wieviel Jahren ist die Bildung Chefsache? Hat die Föderalismusreform wenigstens auch eine gute Seite? Warum gibt es immer noch sechzehn Bundesländer, statt beispielsweise sechs?

Alles so verpasste Chancen…

Volltrottel in Verkehr und Literatur

OK, der Verkehr heute war eigentlich ganz ok, früh sogar ein Kastenwagen, der die gesamte Leipziger Straße hinter mir blieb, ohne zu drängeln. Sehr schön.

Dafür auf der Rückfahrt eine Rechtsabbiegerin, die einfach nicht halten wollte. Mich ließ sie noch zähneknirschend vorbei (ohne stehenzubleiben), die Radfahrerin hinter mir musste dann vollbremsen.

John Asht – der “Autor”

Apropos Volltrottel: der mir bis dato unbekannte Autor John Asht macht sich gerade selbst zu einem solchen. Eine an sich lustige Geschichte, die man nicht glauben mag:

Ausgangslage: Myriel schreibt in ihrem Blog Bücherzeit eine Rezension von Twin-Pryx Zwillingsbrut von eben jenem John Asht. Offensichtlich war das Buch nicht ihres, denn nach 90 Seiten bricht sie ab und beschreibt nachvollziehbar, dass das Buch von ihr keine Empfehlung bekommt.

Tja, so läuft das halt manchmal, da gefällt das Buch halt nicht.

Nicht mit John Asht (was auch immer das für ein Pseudonym sein mag, ich will es gar nicht wissen). Denn der weiß, was Sache ist und kommentiert, sagen wir, etwas ungehalten, dass sich Myriel erdreistet a) das Buch nicht zu mögen und b) das auch noch zu sagen. Und das, obwohl sie gar nicht das ganze Buch gelesen hat! Also will er sie verklagen!

Oder in seinen Worten:

Na ja, von einer 23-jährigen Fantasy-Leserin, die mit gehobener Literatur überhaupt nichts anfangen kann, erwarte ich auch nicht mehr als eine solch’ unqualifizierte Pseudo-Rezi.
Mädel, schreib’s dir hinter die Ohren: Phantastische Literatur ist nicht „Fantasy“.
Also, tu uns allen einen Gefallen und bleib bei deinen Zwergen und Elfen – für mehr reichts nicht!

OK, reicht noch nicht:

… außerdem werde ich „Myriel“ und „Bücherzeit“ von meinem Rechtsanwalt gerichtlich ahnden lassen – denn mir sieht diese Einrichtung sehr suspekt aus – etwa so, wie von gewissen Leuten bezahlt, um einem Autor zu vernichten. Das wird teuer, Lady!

Der Roder-Verlag

Har, har. OK, jetzt würde man denken: hoffentlich liest der Verlag mit und schlichtet etwas. Der Verlag liest mit. Auftritt Antje Roder, Geschäftsführerin des Roder-Verlags.

Nur Auszüge, denn ihre Kommentare sind etwas länger:

Grundregel Nummer 1 für eine Rezension ist, dass man das Buch überhaupt gelesen hat!!!

Drei(!) Ausrufezeichen. Myriel hat sich nämlich nicht an die Rezensionsregeln gehalten.

[...] Daneben gibt es aber noch solche Autoren, die sich Zeit nehmen für ihr Werk, die Handlungsstränge ausarbeiten und eine Geschichte entwickeln. Daraus entstehen Bücher, die nicht zur Massenware zählen und die den Leser zum Mitdenken anregen wollen – keine vorgekaute Kost. [...]
Wer damit nicht mehr umgehen kann, sollte sich künftig besser nur noch mit anspruchsloser Kost berieseln lassen. Das ist auch den Machthabern lieber, denn diese Art von Fast-Food-Leser lassen sich optimal lenken und kontrollieren – eben weil sie allmählich das rationale Denken verlernen.

Myriel ist einfach zu doof für das Buch (zu dem komme ich noch). Aber jetzt kommt’s dicke:

Artikel 5 des Grundgesetzes gibt Ihnen noch lange nicht das Recht, Wirtschaftskriminalität zu betreiben, indem Sie willkülich den Verkauf eines Produktes boykottieren.
Sie sind keine studierte Literaturkritikerin – das sieht man allein schon daran, dass Sie den fantastischen Abenteuerroman „Twin-Pryx, Zwillingsbrut“ fälschlicherweise in die Kategorie „Fantasy“ abgeheftet haben. Fantastische Abenteuerromane sind z. B. das Genre des Jules Verne. Fantasy hingegen ist das Genre der modernen Märchengeschichten, wo Fabelwesen um den Menschen agieren.
[...]
Außerdem werde ich den Börsenverein des Deutschen Buchhandels informieren, dass Sie auf launische Weise Literaturkritiken veröffentlichen, ohne überhaupt das Werk gelesen zu haben – abgesehen davon, dass Sie es wie oben beschrieben falsch kategorisiert haben.
Überlegen Sie sich, was für Konsequenzen das alles für Sie haben wird. Das Recht ist auf unserer Seite!

Uiuiui. Falsche Kategorie genommen und nicht Literaturkritik studiert. Und auf launische Weise Kritiken veröffentlicht. Ein Fall für die spanische Inquisition.

Zum Glück nimmt Myriel das Ganze sportlich und wartet ab, ob endlich gerichtliche Schritte erfolgen. (Herr Staatsanwalt, die hat mein Buch nicht gut gefunden, obwohl sie es nicht zu Ende gelesen hat!!!)

Noch nicht peinlich genug?

OK, dann auf ins Blog von John Asht. Dort beschreibt er nämlich den Vorfall auf seine Art unter dem Titel (und das habe ich mir nicht ausgedacht) “Literatur-Kriminalität im Internet“. Er beginnt mit:

Vor der Internetexplosion gab es noch gestandene Literaturkritiker[...]

Jetzt schwadroniert er sich eine Verschwörungstheorie um eine abgelehnte Autorin zusammen. Muss man lesen. Weiter:

Lady Oberschlau publiziert also ihre unqualifizierte Kritik in ihrem Blog und gibt sogar noch offiziell zu, dass sie das Buch überhaupt nicht gelesen hat.

Die Schlange. Erzählt also offen die Wahrheit. Schlimm.

Der Verlag verwarnt die unseriöse Rezensentin und belehrt sie vorbeugend, dass sie nicht einmal die Literaturgattung des Buches richtig erkannt habe und somit eine Rezension nach den Kriterien eines ganz anderen Genres erstellt hat. Vor allem aber wird sie darauf aufmerksam gemacht, dass sie ein Buch von der ersten bis zur letzten Seite zu lesen habe (sorgfältig), bevor sie überhaupt eine Kritik zu veröffentlichen gedenkt.

Ja, wieder diese Rezensionsregeln, die so gelten. Aus dem Rezensionsgesetzbuch (ok, der war schlecht).

Demonstrativ schickt die pseudo-erpresserische Rezensentin ihre Postanschrift zu – womöglich in der Hoffnung, dass da nun bald ein schönes Paket mit Geschenken und vielleicht auch einem Geldumschlag eintrudelt. Stattdessen aber bekommt sie eine Anzeige wegen Verstoßes gegen § 15 UWG “Geschäftlicher Verleumdung”.

Klar, die wollte Geschenke haben. Mal sehen, was Myriel dazu schrieb:

Hallo Frau Roder,
da Sie so plakativ darauf hinweisen, dass das Recht auf Ihrer Seite ist, dürfen Sie mich gern davon überzeugen. Meine postalische Anschrift habe ich Ihnen soeben per E-Mail übermittelt, so dass Sie Ihre Ankündigungen umsetzen können.

Tja, sie wartet einfach auf die Anzeige (die bisher noch nicht gekommen ist).

Aber nochmal die Regeln von John Asht:

Sobald eine Rezension veröffentlicht ist, untersteht sie nur dann dem Schutze der freien Meinungsäußerung, insofern sie zutreffend fundiert und objektiv analysiert ist – vor allem aber muss der Rezensent das gesamte Werk von der ersten bis zur letzten Seite gelesen haben. Für nur angelesene Bücher kann man höchstens ein referierendes Statement abgeben – allerdings niemals in einem Rezensionsblog.

Jenau. Und zum Schluss die Tränendrüse:

Was diese rücksichtslosen Wichtigtuer(innen) nicht wissen, ist, dass so mancher Kleinverleger sein ganzes Hab und Gut als Sicherheit bei der Bank hypothekiert hat, nur um einige ausgewählte Manuskripte zu Büchern zu machen, in der Hoffnung, dass ein Broterwerb daraus enstehe, für ihn und seine Autoren.

Tja, sollte der Verlag sich seine Autoren wohl genauer aussuchen. Oder gute Literatur veröffentlichen. Oder sich nicht öffentlich im Netz zum Vollhonk machen. Nur so eine Idee.

Immer noch nicht peinlich genug?

OK, John Asht hat seinen Ursprungsartikel editiert, vorher hat er (laut diesem Screenshot) noch das Wunderargument gezogen, dass die Rezensentin es einfach mal besorgt kriegen muss:

Vielleicht sollte ihnen die Krankenkasse eine Therapie bezahlen: eine Kur in lieblichen Gefilden, wo es reale Jungs gibt, die ihnen besorgend beibringen, worum es im Leben überhaupt geht.

OK, er hat halt ein einfaches Frauenbild, schaut mal auf seinem Blog den Artikel Frauenquote an, in dem er über die böse “Emantipation” herzieht, da gibt es Perlen zur Frauenquote:

Und von wem kommen solche abstrusen Vorschläge? Von Frauen der Regierungsbank, die noch nie einem ehrlichen Beruf nachgegangen sind [...] Aber gerade weil sie Berufspolitikerinnen sind, sollten sie wissen, dass es diese bornierte Experiment schon einmal gegeben hat: im früheren Ostblock. Da wurden urplötzlich Menschinnen gefördert, die kaum noch was Weibliches an sich hatten – Mannsweiber, die überhaupt keine Kinder haben wollten und von grundauf alles hassten was männlich war – und dementsprechend auch alles hinterfragten und widersprachen was von einem Manne im Unternehmen kam. Fazit: Alles ging den Bach runter!

Was ist die Lösung für das Menschinnenproblem?

Natürliche Rollenverteilung braucht die Nation, um als solche weiterbestehen zu können.
[...]
Nun frage ich mich aber, wie viele Frauen haben was genau erfunden und entdeckt bis heute? Da gibts leider nur sehr wenige – und selbts diese Frauen forschten an der Seite ihres Mannes und setzten nach deren Tod deren Errungenschaften fort. Es ist nun mal gegen die Natur einer biologisch richtigen tickenden Frau, plötzlich hochtechnisierte Maschinen, Formeln oder Raketen zu erfinden.

Ein schlichter Geist, dieser John Asht.

Was, noch mehr Peinlichkeit?

Na ja, vielleicht ist er ja ein guter Schriftsteller, wenn er schon sonst eher nicht viel kann. Lesen wir Auszüge aus dem rezensierten Werk TWIN-PRYX, Zwillingsbrut. Oh nein, ich werde jetzt nicht alles hierher kopieren, aber zwei Kostproben sollen sein, einfach selbst lesen. Aber seid gewarnt: schlechte Literatur ahead!

Eine Schweißperle wollte herunter zum Augenwinkel kullern – sie wischte sie weg und wünschte sich, den Albtraum genauso einfach aus ihrem Gedächtnis löschen zu können. Hinterhältige Halunken, überraschend waren sie aus den Büschen gesprungen, hatten sie vom Pferd gezerrt und wortlos in eine dunkle Höhle verschleppt.

“Hinterhältige Halunken”?

Sie beschloss, sich noch vor dem Erwachen der anderen Burgbewohner etwas abzukühlen, denn ihr Körper vibrierte nach wie vor von diesem furchtbaren Traum. Nackt schritt sie zur offenen Tür, streichelte zuerst ihre beiden treuen Wolfshunde, die Nacht für Nacht ihren Schlaf bewachten, dann äugte sie sicherheitshalber nach allen Seiten und ging schließlich gemächlich zum Brunnen.
[...]
Zurück in ihren Räumen trocknete sie völlig erfrischt ihren wohlgeformten, sportlichen Körper ab, warf noch einen fast scheuen Blick in den Spiegel und schlüpfte in eine ihrer geliebten Reitermonturen – es war eine dieser Einzelkreationen, wie sie nur die Mutter, bedingt durch ihre indianische Abstammung, hatte anfertigen können.

Nicht sagen, dass ich nicht gewarnt hätte.

Es mag Leute geben, denen sowas gefällt. Aber dass Myriel sich durch 90 Seiten dieser gequirlten Kacke gelesen hat, ringt mir Hochachtung ab. Ich habe es nicht mal durch die Leseprobe auf der Webseite geschafft.

Lest die Kommentare bei Myriel und Astrodicticum durch, da ist viel gesagt. Dort sind auch weitere lesenswerte Seiten verlinkt.

Und lest mal wieder ein gutes Buch.

PS: eigentlich warte ich noch darauf, dass ich auf einen ganz raffinierten Hoax reingefallen bin.

Quellen:

Freiwillige Selbstverpflichtung, nichts Böses zu tun

Wie der Postillon berichtet, wird das Strafgesetzbuch zugunsten freiwilliger Verpflichtungen abgeschafft:

Das Strafgesetzbuch (StGB) wird zu Beginn des Jahres 2012 außer Kraft treten. An seine Stelle tritt eine freiwillige Selbstverpflichtung aller Einwohner Deutschlands, nichts Böses zu tun.

Warum?

Man habe [...] eine auf Eigenverantwortung der Menschen setzende, flexible Lösung gefunden. “Beim Umweltschutz oder jüngst bei der Frauenquote hat sich dieses Instrument zur Vermeidung allzu klarer oder gar verbindlicher Regelungen schon bewährt.”

Aber der Staat ist auch nicht dumm:

Abschließend warnte Friedrich davor, den Staat für naiv zu halten. Falls bis 2020 nicht mindestens die Hälfte der Einwohner eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben habe oder zu große Laxheit bei deren Einhaltung festgestellt würde, seien scharfe staatliche Sanktionen denkbar: “Das Spektrum reicht von ermahnenden Gesprächen bis hin zur Einführung von für jedermann verbindlichen Gesetzen.”

(Postillon-Artikel, via Kanzlei Hönig)

Urheberrecht reformieren

Derzeit läuft eine Diskussion, ob und wie die Piratenpartei endlich das Urheberrecht angehen sollte.

Es wird angeführt, dass die Piratenpartei wegen des Urheberrechts gewählt wurde und deshalb jetzt im Berliner Senat(!) was tun soll. Seltsam durchsichtige Ablenkungsmanöver der Presse, angestoßen von der Süddeutschen, die sich natürlich mehrfach selbst zitierend, daran hochzieht.

Daher sei an dieser Stelle der hervorragende Artikel “Nicht Urheberrecht ist das Kernthema” von Kristian Köhntopp empfohlen, der das Problem benennt, von Kunst leben zu können und zu dem Schluss kommt, dass für eine bessere Entlohnung/Leben-können-von-der-Kunst nicht das Urheberrecht zum Thema gemacht werden muss. Sehr lesenswert. Dort wird auch der oben erwähnte Artikel zitiert, wer ihn lesen möchte.

Ein kurzer Auszug:

Früher habe ich auch gerne CDs gekauft – im Quartal sind dabei etwa 400-500 Deutschmark Einkommen disponiert worden: Ich habe meine Musik halt gerne unkomprimiert und in physischer Form, damit ich sie neu digitalisieren kann, wenn mir danach ist. Aber ich habe gelernt, daß ich damit nicht Musiker fördere, sondern nur koksende Sony-Spacken, die mir zum Dank für meine Investition wie in Sonys Digitaler Hausfriedensbruch geschildert ein Rootkit auf meine Karre installieren, gleich neben den Staatstrojaner.

Früher habe ich auch gerne Bücher gekauft. Aber dort kommen von den 7.99 EUR eines Bastei-Lübbe oder Heyne-Buches nur Bruchteile dem Autor, den ich gut finde, zugute. Also habe ich bei einem Umzug von den 2500 Büchern Scifi und Fantasy nur ein Billy voll behalten und kaufe nicht mehr beim Schund-Spezialisten aus dem Neuerscheinungsregal einen Arm voll Scifi/Fantasy im Monat. Stattdessen geht das Geld andere Wege – aber es ist nicht weniger, deucht mich: Anonyme Amazoniker zeigt das recht deutlich.

Um das Urheber-Recht würde ich mich dabei an Deiner Stelle wenig Sorgen. Es ist das Kleinste Deiner Probleme, wenn Du mit dem Schreiben Geld verdienen willst.

Mein Vorschlag zur Deeskalation des Straßenverkehrs

Der Straßenverkehr ist leider eine gefährliche Sache. Nicht so sehr für den Einzelnen, aber insgesamt gesehen. Das liegt an vielen Ursachen,eine davon ist die Nichteinhaltung der Straßenverkehrsregeln und die daraus resultierenden Schäden.

Was tun?

Mein Vorschlag: verbesserte Strafen als erste Maßnahme. Weitere Maßnahmen, wie Umdeutung des Straßenverkehrs von feuchtem Automobiltraum zu einem normalen Verkehrsnetz für alle Teilnehmer sind langfristig natürlich auch nötig.

Folgender Vorschlag für Strafen im Straßenverkehr:

  1. Bußgelder bestehen aus einem festen Minimumbetrag und einem an das Einkommen angepassten variablen Betrag. Der durchaus sehr hoch werden kann.
  2. Jeder, der einen Unfall verursacht, bekommt automatisch einen Monat Fahrverbot sowie ein Bußgeld von 500 € (kann durch Gerichte erhöht werden).
  3. Jeder, der einen Personenschaden verursacht, bekommt automatisch sechs Monate Fahrverbot sowie ein Bußgeld von 1.000 € (kann durch Gerichte erhöht werden).
  4. Jeder, der eine Tote bzw. einen Toten verursacht, bekommt automatisch ein Jahr Fahrverbot sowie ein Bußgeld von 10.000 € (kann durch Gerichte erhöht werden).
  5. In jedem LKW muss zwingend ein Beifahrer mitfahren.
  6. Bei LKW-Fahrern bekommt die Spedition des Fahrers zusätzlich eine mindestens doppelt so hohe Strafe wie der Fahrer. Die Strafe muss so hoch sein, dass sich die Missachtung der Regel nicht mehr lohnt.
  7. Es gibt keine Ausnahmen, gerade nicht für Berufskraftfahrer. Die müssen besonders aufpassen, wenn sie auf den Führerschein angewiesen sind.

Ich denke, damit kann kurzfristig schon viel erreicht werden. Zum Einwand, dass oft die Schuld nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann: dann nicht. Es reicht erst mal, sich auf die eindeutigen Fälle zu beschränken. Es ist erstaunlich, wie viele das sind.

Das Schöne: richtig argumentiert hat da niemand was dagegen, denn es trifft nur die “Bösen” und es gibt kein Tempolimit. Und es ist nicht ideologisch überzogen, im Sinne von: die … machen sowieso alles falsch etc. Und es wirkt am Arbeitsmarkt für LKW-Beifahrer.

Wem schlage ich das nun konkret vor? Der Verkehrsministerium?